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Autor: Stelios Tonikidis*

 

Beitragstyp: Kurzbeitrag

Fundstelle: GreifRecht 2009, 105−109

 

Abstract:

 

Seit der Schuldrechtsreform unterliegen auch Arbeitsverträge der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB. Dabei sind jedoch gemäß § 310 Abs. 4 S. 2 Hs. 1 BGB die ?im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen?. Was man darunter zu verstehen hat, ist jedoch seit Jahren umstritten. Der nachfolgende Kurzbeitrag soll die arbeitsrechtliche Diskussion um § 310 Abs. 4 S. 2 Hs. 1 BGB strukturieren und näher durchleuchten.

 

* Der Autor studiert im 10. Semester Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim.

 

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