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Titel: Öffentliche Ordnung durch Videoüberwachung kommunaler Plätze? ? Tatsächliche Effekte und verwaltungsrechtliche Würdigung

Autor: Philip Rusche*

 

Beitragstyp: Aufsatz

Fundstelle: GreifRecht 2009, 69−83

 

Abstract:

 

Der behauptete kriminalpräventive Nutzen offener Videoüberwachung des öffentlichen Raums ist in tatsächlicher Hinsicht mehr als nur zweifelhaft. Die Videoüberwachung stellt unzweifelhaft einen Grundrechtseingriff dar und ist wohl auch ein nützliches Mittel, um bereits verfolgte Strategien des Ausschlusses bestimmter Gruppen aus dem öffentlichen Raum taktisch zu ergänzen. Es stehen in erster Linie solche Menschen im Fokus der Kameras, die dem überwachenden Personal als ?nicht dazugehörig? erscheinen: Obdachlose, Punks, Junkies, Bettler und Leute, die äußerlich irgendwie ?ausländisch? wirken. Für Mecklenburg-Vorpommern (M-V) wird geprüft, unter welchen Umständen eine solche Verwendung des Instruments der Videoüberwachung verwaltungsrechtlich unzulässig ist

 

* Der Verfasser studierte an der Universität Greifswald und ist mittlerweile Rechtsreferendar in Berlin.

 

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