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Titel: Kriegsverbrechen nach Art. 8 Rom-Statut

Autor: Brigitte Kelker*

 

Beitragstyp: Aufsatz

Fundstelle: GreifRecht 2008, 21−32

 

Abstract:

 

Am 01.07.2002 trat mit dem Rom-Statut die rechtliche Basis zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs mit Sitz in Den Haag in Kraft. Das Rom-Statut konnte damit 2007 sein 5-jähriges Jubiläum feiern. Zudem wurde am 29.01.2007 durch die erste Vorverfahrenskammer des IStGH die Anklage gegen Thomas Lubanga Dyilo, einen kongolesischen Milizenführer, wegen der Rekrutierung von Kindersoldaten zugelassen. Die Kammer kam zum Ergebnis, dass ausreichende Beweise dafür vorliegen, dass der ehemalige Milizenführer Kinder unter 15 Jahren für die ?Forces Patriotiques pour la Libération du Congo? (FPLC), dem militärischen Flügel der ?Union des Patriotes Congolais? (UPC), rekrutiert hat und diese Kinder aktiv in den Feindseligkeiten in der kongolesischen Region Ituri zwischen September 2002 und 13.08.2003 eingesetzt wurden. Erstmals in der Geschichte wird beginnend am 31.03.2008 ein Verfahren vor einem ständigen internationalen Strafgerichtshof durchgeführt werden. Mit der Rekrutierung von Kindersoldaten wird dabei ein Art. 8 unterfallendes ?Kriegsverbrechen? Gegenstand des Verfahrens sein.

Dies soll zum Anlass genommen werden, sich mit dem Rom-Statut, speziell mit Art. 8 und dabei insbesondere auch mit der Verwendung von Kindersoldaten, näher zu befassen.

 

* Die Verfasserin hat im Sommersemester 2007 an der Universität Greifswald den Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht vertreten und ist zurzeit Lehrstuhlvertreterin an der Universität Leipzig.

 

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