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Titel: Stammzellforschung und Forschungsfreiheit

Oder: Schützt Art. 5 III 1 GG jede Forschung? (Erster Teil)

Autor: Harald Dähne*

 

Beitragstyp: Aufsatz

Fundstelle: GreifRecht 2008, 16−20

 

Abstract:

 

Das 2002 verabschiedete Gesetz über die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen (StZG) wird 2008 im Bundestag erneut diskutiert, weil es bereits veraltet sein soll. Die Aufmerksamkeit in der Diskussion liegt hierbei größtenteils auf der Frage, wie intensiv die Menschenwürdegarantie den menschlichen Embryo schützt. Stattdessen wird in diesem Beitrag gefragt, ob und mit welcher Intensität die Stammzellforschung durch Art. 5 III GG geschützt ist. Dies führt zu einer grundrechtlichen Analyse der Wissenschaftsfreiheit, die auch im Lichte der weiteren Grundrechte gesehen werden muss, die ebenfalls im die Lebensbereich Forschung vorgenommenen Handlungen schützen. Hierbei zeigt sich, dass die Wissenschaftsfreiheit vorrangig die Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft als sozialem Funktionssystem schützt und nicht konkrete Handlungen der Forschung an speziellen Untersuchungsgegenständen.

 

* Harald Dähne ist in den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages tätig.

 

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