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Titel: Kontrollmaßstab bei der verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Vorlagepflicht an den EuGH **

Autor: Stud. jur. Tobias Zern * 

 

Beitragstyp: Aufsatz 

Fundstelle: GreifRecht 2012, 86−94 

 

Abstract:

Seit der Solange-II-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vor gut 25 Jahren ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) als gesetzlicher Richter i. S. d. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG anerkannt. Bei der Überprüfung der fachgerichtlichen Nichtvorlage Entscheidungserheblicher Fragen des Unionsrechts beschränkt sich das BVerfG traditionell auf eine bloße Willkürkontrolle. Der insofern anzulegende Prüfungsmaßstab scheint zwischen den Kammern der beiden Senate jedoch nicht mehr unumstritten zu sein. Eine aktuelle Entscheidung des Zweiten Senats vertieft diesen Befund und wirft bezüglich des Verhältnisses des BVerfG zum EuGH neue Fragen auf.

 

* Der Autor studierte Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Völker- und Europarecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Der Beitrag entstand im Rahmen eines Kolloquiums zu aktuellen examensrelevanten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Wintersemester 2011/2012.

** Zugleich Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 22.09.2011 – 2 BvR 947/11

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