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Titel: Staatliche Wahlkampffinanzierung in Deutschland

Autor: Hans Meyer* 

 

Beitragstyp: Aufsatz 

Fundstelle: GreifRecht 2011, 83−87 

 

Abstract:

Die direkte staatliche Finanzierung des Wahlkampfes der politischen Parteien hat für die Bundesebene eine mäandernde Bewegung hinter sich, die zum Ausgangspunkt zurückführte. Am Anfang der Bundesrepublik hat es keine direkte Finanzierung der Parteien für den Wahlkampf gegeben. Der Wahlkampf galt als eine Aufgabe der Parteien, die sie mit eigenen Kräften erfüllen sollten: mit der kostenlosen Werbung durch die Mitglieder und mit dem Einsatz von eigenen Mitteln in Form von Mitgliedsbeiträgen, Spenden Privater oder Einsatz des eigenen Vermögens. Eine unspezifische indirekte Finanzierung durch den Staat gab es allerdings durch die steuerliche Absetzbarkeit von allgemeinen Parteispenden Privater.

 

 * Der Autor war von 1996–2000 Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin. Von 1970–1976 gehörte er dem Wissenschaftsrat an und war seit 1974 Professor für Staats-, Verwaltungs-, und Finanzrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Nach der Wiedervereinigung lehrte er an der Humboldt-Universität.

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