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Titel: Freiheit der Kunst versus Persönlichkeitsrecht - Zum Spannungsverhältnis zwischen zwei Grundrechtspositionen, dargestellt am Fall „Esra“

Autor: Hans-Georg Knothe* 

 

Beitragstyp: Aufsatz

Fundstelle: GreifRecht 2010, 79−97 

 

Abstract:

Die als Fall „Esra“ bekannt gewordenen, über sechs Jahre hinweg erbittert geführten gerichtlichen Auseinandersetzungen, die auch in den Feuilletons der großen Zeitungen leidenschaftliche Diskussionen ausgelöst hatten, sind nunmehr mit den Urteilen des BGH v. 10.06.2008 und v. 24.11.2009 abgeschlossen worden. Gegenstand der Prozesse waren das von zwei Frauen (Mutter und Tochter) mit einer gegen den Verlag des Romans „Esra“ gerichteten Zivilklage begehrte Verbot des Romans sowie ein von der Tochter gegen Verlag und Autor geltend gemachter Entschädigungsanspruch. Die Klägerinnen sahen sich durch die Zeichnung der beiden weiblichen Hauptfiguren des Romans als ihnen weitgehend entsprechend und die von ihnen auf sich bezogene Schilderung von intimen Begebenheiten in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, demgegenüber beriefen sich die Beklagten auf die grundrechtlich geschützte Freiheit der Kunst. Der Fall betrifft damit das umstrittene Verhältnis zwischen dem Grundrechtsschutz genießenden Persönlichkeitsrecht einer als Vorbild für eine Romanfigur verwendeten Person und der Kunstfreiheit von Autor und Verlag. Das BVerfG hat über die vom Verlag gegen dessen Verurteilung durch die Zivilgerichte erhobene Verfassungsbeschwerde mit Beschluss v. 13.06.2007 eine für das Verhältnis der beiden Grundrechte richtungsweisende Entscheidung gefällt. Die äußerst schwierige Problematik im Schnittpunkt von Zivil- und Verfassungsrecht soll nachstehend an Hand des Falles „Esra“ im Einzelnen aufbereitet werden.

 

 * Der Autor war bis 2009 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald.

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