Archiv

Titel: Anmerkung zu BFH, Urt. v. 15.04.2010 – VI R 51/09 - Außergewöhnliche Belastungen belasten entgegen § 33 EStG den nicht pflegebedürftigen Ehepartner steuerlich außergewöhnlich

Autor: Torsten Bock* 

 

Beitragstyp: Kurzbeitrag 

Fundstelle: GreifRecht 2010, 128−130 

 

Abstract:

Der BFH urteilte am 15.04.2010 (VI R 51/09), dass die Aufwendungen, die einem nicht pflegebedürftigen Steuerpflichtigen, der mit seinem pflegebedürftigen Ehepartner in ein Wohnheim übersiedelt, keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen. Somit können diese Aufwendungen nicht von dem Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Die folgende Anmerkung setzt sich kritisch mit der Begründung des BFH auseinander.

 

 * Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, insbesondere Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (Prof. Dr. Wolfgang Joecks) an der Universität Greifswald.

Aktuelles Heft


GreifRecht FAQ

Die wichtigsten Antworten zur GreifRecht gibt es kompakt in unseren Frequently Asked Questions!