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Aufsätze

Titel: Freiheit und Sicherheit am Beispiel der Kriminalpolitik

Autor: Winfried Hassemer*

 

Beitragstyp: Aufsatz

Fundstelle: GreifRecht 2008, 73−80

 

Abstract:

 

Seit dem letzten Drittel des vergangenen Jahrhunderts ist Prävention das beherrschende Ziel des staatlichen Strafens. Dieses Ziel, welches das Strafrecht auf die Bewirkung günstiger Folgen verpflichtet, trifft in den letzten Jahrzehnten auf gesellschaftliche Entwicklungen wie Risikoangst, Verbrechensfurcht und Kontrollbedürfnisse; es erfährt von diesen Veränderung und Verstärkung. Vor allem vom Einsatz strafrechtlicher Instrumente erwartet man Schutz und Sicherheit. Dies führt zur Verschärfung dieser Instrumente und zur Intensivierung ihres Einsatzes im materiellen Strafrecht und im Strafprozessrecht und zu einem Rückbau der Garantien und Eingriffsschranken aus dem strafrechtlichen Verfassungsrecht. Der Staat ist von einem Gefährder bürgerlicher Freiheit zu einem Partner im Kampf für bürgerliche Sicherheit geworden, und das Strafrecht befindet sich auf dem Weg zu einem Gefahrenabwehrrecht.

Die Tendenz, das Strafrecht vor allem auf die Herstellung von Sicherheit zu verpflichten, gerät mit seinen verfassungsrechtlichen Traditionen in Konflikt. Sicherheitsbedürfnisse sind strukturell unstillbar und machen einen rationalen Diskurs über eine vernünftige und zeitgerechte Politik der inneren Sicherheit schwierig. Es gibt aber Wege, um die Freiheit auch in einer Risikogesellschaft zu bewahren.

 

* Windfried Hassemer ist Inhaber der Professur für Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Strafrecht und Strafprozeßrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Bis zum 3. Mai 2008 war er Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts.

 

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